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Foto: Auto-Medienportal.Net/TÜV Thüringen
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Restalkohol wird nach ausschweifenden
Feiern wie zu Silvester oftmals unterschätzt. Dr. Don DeVol,
Verkehrspsychologe beim TÜV Thüringen rät Autofahrern, die am nächsten
Morgen mit dem Fahrzeug unterwegs sein wollen, bei aller Feierlaune
ihren Alkoholkonsum zu bedenken.
Der Alkoholabbau dauert wesentlich länger
als der Aufbau. „Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro
Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der
Alkoholabbau etwas unter diesem Wert“, erläutert Dr. DeVol. „Das
bedeutet, dass nach einer lang ausgedehnten Party durchaus am nächsten
Morgen auch nach acht Stunden Schlaf immer noch eine Beeinträchtigung
der Fahrtüchtigkeit vorliegen und der Blutalkoholspiegel über der
0,5-Promillegrenze liegen kann“, warnt der Arzt. Die Fahrerlaubnis wäre
dann für drei Monate weg. Bei einer auffälligen Fahrweise
beziehungsweise der Beteiligung an einem Unfall würden bereits 0,3
Promille Blutalkohol für Fahrverbot, Punkte sowie Geldstrafe ausreichen.
Laut Bußgeldkatalog drohen ab einer Blutalkoholkonzentration
von 0,5 Promille ein Fahrverbot bis zu drei Monaten und 500 Euro Bußgeld
für Ersttäter. Bei einer Vorstrafe werden 1000 Euro, bei
Wiederholungstätern 1500 Euro fällig. Außerdem wandern vier Punkte aufs
Flensburger Punktekonto. Ist ein Fahrer mit einem Alkoholpegel von über
1,1 Promille im Blut unterwegs, drohen verschärfte Strafen mit bis zu
sieben Punkten im Verkehrszentralregister, der Entzug der Fahrerlaubnis
und eine Geldstrafe von bis zu 3000 Euro oder Freiheitsentzug für bis zu
fünf Jahre. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt auch in der
Neujahrsnacht die strikte Einhaltung der Null-Promillegrenze.
(ampnet/nic)
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