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Foto: Auto-Medienportal.Net/Mazda
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Über die gesamte Laufzeit von acht Jahren oder bis zu einer Gesamtlaufleistung von 150 000 Kilometern sind Mazda Fahrer je nach Kilometerstand ganz oder teilweise vor Reparaturkosten gefeit. Die europaweit gültige Garantie deckt vom Motor über das Getriebe und der Kraftübertragung bis zur Klimaanlage und der Komfort-Elektrik alle wichtigen Baugruppen ab. Lohnkosten werden immer zu 100 Prozent übernommen, Materialkosten werden zu 100 Prozent bis 50 000 Kilometer Laufleistung gestaffelt bis zu mindestens 40 Prozent bei einer Laufleistung von über 100 000 Kilometern erstattet.
Die Acht-Jahres-Garantie geht im Falle eines privaten Verkaufs an den neuen Fahrzeugbesitzer über. (ampnet/jri)
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