Verschiedenes, Test, 2013, ADAC, Neuwagen, Vermittlung, Neuwagenvermittlung, Rabatt, Internet, günstig, Nachlass, gut, schlecht,
(Photo © Auto-Medienportal.Net/ADAC)
Wer sein neues Auto über Neuwagenvermittlungen im Internet bestellt, zahlt durchschnittlich rund fünf Prozentpunkte weniger als beim Vertragshändler. Das hat ein aktueller ADAC-Test von zwölf Internetportalen ergeben, bei dem Preisgestaltung, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit überprüft und die Rabatte mit denen der Händler verglichen wurden. Während die Online-Vermittlungen im Schnitt rund 16 Prozent Rabatt gewährten, belief sich der Preisnachlass der Händler auf etwas mehr als elf Prozent. Testsieger mit dem Gesamturteil „sehr gut“ wurde der Neuwagenvermittler „autohaus24.de“. Punkten konnte das Portal in erster Linie mit einem ansprechenden und leicht zu bedienenden Internetauftritt, einem schnellen Service und dem Preisnachlass, der mit nur einer Ausnahme bei allen Fahrzeugen über dem Durchschnitt lag. Acht Portale schnitten „gut“ ab, eines mit „ausreichend“. Zwei Anbieter sind mit der Wertung „mangelhaft“ und „sehr mangelhaft“ durchgefallen. Testverlierer ist „airportcars24.de“: Hier waren die Rabatte für alle Fahrzeuge im Test weit unter dem Durchschnitt, die Webseite unübersichtlich und umständlich zu bedienen, der Service nicht kundenorientiert, stellte der ADAC.

Bei einigen Internetportalen schrumpften die hohen Rabatten bis zum Ende der Konfiguration kräftig. Außerdem wurden bei den Neuwagenvermittlungen zusätzliche Kosten fällig, etwa für die Abholung des Fahrzeugs oder die Lieferung an einen vom Kunden gewünschten Ort. Beim Vertragshändler hingegen konnte man bis zum Abschluss des Kaufvertrags handeln. Mit dem höheren Online-Rabatt konfrontiert, waren viele Verkaufsberater im Test zu weiteren Zugeständnissen bereit.
(Photo © Auto-Medienportal.Net/ADAC)
Entscheidend für den Kauf im Internet sollte allerdings nicht allein der günstigere Preis sein, meint der ADAC. Denn insgesamt waren im Test durchaus auch Mängel festzustellen. So enthielten zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aller Portale juristisch unwirksame Klauseln oder sie waren unvollständig. Unabhängig davon gilt beim Internet-Kauf ein zweiwöchiges Widerrufsrecht.

Die Internetseiten der zwölf allgemein zugänglichen Neufahrzeugvermittlungen hat der ADAC Ende Mai 2013 untersucht. Die Test-Käufer interessierten sich jeweils für einen BMW 320d, Fiat Panda, Nissan Qashqai, Opel Corsa und VW Golf, deren Konfiguration vorab genau festgelegt war, und verglichen das Angebot mit dem von Vertragshändlern der fünf Marken in zehn deutschen Großstädten. (ampnet/nic)
Daniel L

Daniel L

Seit dem Kleinkindalter vom Automobil- und Motorsport-Virus infiziert. Seit 2009 Blogger und seit September 2011 Betreiber dieses Blogs. Kommentare zu meinen Artikeln sind immer gerne gesehen und wer Fragen hat, erreicht mich am besten per E-Mail

Post A Comment: