Ostern steht vor der Tür und dmit auch die große Reisewelle. Wer einen entspannten Urlaub genießen möchte, sollte sich nicht nur rechtzeitig über die Verkehrslage sondern auch über die geltenden Gesetze im Gastland informieren es könnte sonst sehr schnell ziemlich teuer werden. - Foto: B&K
Ostern steht unmittelbar vor der Tür und damit auch die große Reisewelle. Wer in diesem Jahr vorhat der Heimat für ein paar Tage den Rücken zu kehren sollte möglichst früh in die Osterferien aufbrechen, denn laut dem ADAC wird es auf den Transitrouten auch in diesem Jahr wieder voll werden. Autofahrer sollten sich aber nicht nur rechtzeitig über die Verkehrslage sondern auch über die geltenden Gesetze im Gastland informieren, es könnte sonst passieren, dass einem der  Osterurlaub verdammt teuer zu stehen kommt.

Das kosten Verkehrssünden im Ausland. - Infografik: ADAC
Wem es in diesen Jahr beispielsweise auf die Insel zieht, sollte nach dem Verzehr von Alkohol das Auto unbedingt stehen lassen. Großbritannien versteht hier keinen Spaß und kann alkoholisierte Fahrzeugführer mit einem Bußgeld von bis zu 7.010 Euro belegen. Großbritannien ist dabei aber ganz gewiss kein Einzelfall. Auch Italien und Dänemark verfolgen hier eine Null-Toleranz-Politik.  Wer auf italienischen Straßen mit mindestens 1,5 Promille im Blut erwischt wird, dem droht die Enteignung des Fahrzeugs, sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. Dänemark hat eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. Freiheitsstrafen für Alkoholfahrten drohen unter anderem in Schweden (ein Monat ab 1,0 Promille) und Spanien (drei Monate ab 1,2 Promille).

 Ähnlich teuer kann es werden, wenn man mehr als 50 km/h der zulässigen Geschwindigkeit unterwegs ist und erwischt wird. Hier droht einem dann eine Strafe von bis 3.500 Euro. Auch in der Schweiz und Österreich kann einem das rasen teuer zu stehen kommen, bei den Eidgenossen ist man schnell mit 60 Tagessätzen dabei und in Österreich werden bis zu 2.180 Euro fällig.

Aber nicht nur Alkohol am Steuer oder zu schnelles fahren kann im Ausland sehr teuer werden, sondern auch Rotlicht- und Überholverstöße. Ist Estland kann ein Rotlicht bis zu 800 Euro kosten und ein Überholverstoß kostet im nördlichen Nachbarländern Schweden mindestens 280 Euro. Teuer ist häufig auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung: Während ein solches Vergehen in Lettland mit 15 Euro geahndet wird, sind in Italien 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden 230 Euro fällig.

Wer nun denkt: „Egal, zahl ich sowieso nicht" der ist auf dem Holzweg. Seit 2010 können Verkehrsverstöße die im EU-Ausland begangen werden in Deutschland vollstreckt, also eingetrieben werden. Um verkehrssicherheitsrelevante Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Überhol- und Handyverstöße effektiver und schneller verfolgen zu können, hilft der vor kurzem optimierte Halterdatenaustausch innerhalb der EU. Für Verkehrsverstöße die im Ausland begangen werden, gibt es keine Punkte in Flensburg. Auch ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.
Daniel L

Daniel L

Seit dem Kleinkindalter vom Automobil- und Motorsport-Virus infiziert. Seit 2009 Blogger und seit September 2011 Betreiber dieses Blogs. Kommentare zu meinen Artikeln sind immer gerne gesehen und wer Fragen hat, erreicht mich am besten per E-Mail

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