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Verkehrssünden im Ausland - Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC
Wer sich im Ausland den Verkehrsregeln widersetzt - ob nun vorsätzlich oder nicht - muss mit Bußgeldern rechnen, die zum Teil um ein vielfaches höher sind als in Deutschland. Vor allem in Skandinavien kann es sehr teuer werden. In Norwegen zum Beispiel werden für zu schnelles Fahren mindestens 430 Euro fällig,  Rotlicht- und Überholverstöße werden mit 630 Euro geahndet. Aber auch in Italien, in den Niederlanden oder in der Schweiz liegen Sanktionen für Verkehrsverstöße teilweise erheblich über dem deutschem Niveau.


Manche Länder bieten bei sofortiger Bezahlung Rabatte an: In Spanien werden nur 50 Prozent des Bußgeldes fällig, wenn die Bezahlung innerhalb von 20 Tagen erfolgt. Bezahlt man in Italien binnen fünf Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheids, wird ein Rabatt von 30 Prozent gewährt. Wer dort aber nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt, muss mit einem doppelten Bußgeld rechnen. Frankreich gewährt Ermäßigungen bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen.

In allen europäischen Ländern gilt: Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. In Schweden werden seit kurzem ebenfalls Strafen für das Telefonieren am Steuer verhängt, vor allem dann, wenn durch das Telefonieren das Fahrverhalten des Fahrers negativ beeinflusst wird.

Seit 2010 werden nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 27 EU-Ländern in Deutschland vollstreckt. Bis Ende 2013 wurden rund 18 000 sogenannte Vollstreckungshilfeersuchen wegen nichtbezahlter Geldbußen und -strafen an Deutschland gerichtet. Der Mindestbetrag für die Vollstreckung muss sich auf mindestens 70 Euro inklusive Verfahrenskosten belaufen. Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht. (Quelle: ampnet)
Daniel L

Daniel L

Seit dem Kleinkindalter vom Automobil- und Motorsport-Virus infiziert. Seit 2009 Blogger und seit September 2011 Betreiber dieses Blogs. Kommentare zu meinen Artikeln sind immer gerne gesehen und wer Fragen hat, erreicht mich am besten per E-Mail

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